Bilder wurden schon immer inszeniert, retuschiert und verändert. Neu sind die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz – und die Regeln, die ihren Einsatz begleiten.
Mit dem EU AI Act gelten ab 2. August 2026 neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Ziel ist, künstlich erzeugte oder wesentlich veränderte Inhalte besser erkennbar zu machen.
Muss jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?
Nein. Es gibt keine allgemeine sichtbare Kennzeichnungspflicht für jedes Bild, bei dem KI eingesetzt wurde.
Relevant wird die Kennzeichnung vor allem bei sogenannten Deepfakes. Gemeint sind KI-generierte oder stark veränderte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die realen Personen, Produkten, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen und für authentisch gehalten werden könnten.
Ein klar illustratives oder künstlerisches Werbemotiv ist deshalb nicht automatisch ein Deepfake.
Was gilt für klassische Bildbearbeitung?
Klassische Retuschen, Farbkorrekturen, Freisteller und manuelle Composings ohne KI fallen nicht unter diese Transparenzpflichten.
Auch KI-unterstützte Bearbeitungen können ausgenommen sein, wenn sie das ursprüngliche Bild oder dessen Aussage nicht wesentlich verändern.
Was bedeutet das für Schweizer Unternehmen?
Der AI Act ist eine EU-Verordnung. Für Schweizer Unternehmen kann er relevant werden, wenn KI-Inhalte im EU-Raum eingesetzt werden, zum Beispiel bei:
- Messeauftritten in EU-Ländern
- Katalogen und Werbemitteln für den EU-Markt
- Social-Media-Kampagnen für ein EU-Publikum
- Websites, Onlineshops oder Landingpages mit gezielter EU-Ausrichtung
Entscheidend ist somit nicht nur der Unternehmenssitz, sondern auch, wo und für wen ein Inhalt verwendet wird.
Müssen ältere KI-Bilder nachträglich gekennzeichnet werden?
Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erstellt wurden, müssen gemäss aktuellem Stand nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Wird ein Motiv später wesentlich mit KI verändert oder neu generiert, sollte die neue Version separat geprüft werden.
Was bedeutet das für Bilder von Logez?
Wir kommunizieren transparent, welche Motive vollständig mit KI generiert oder wesentlich mit KI verändert wurden. Klassische Retuschen und Composings unterscheiden wir davon klar.
Wenn ihr solche Bilder im EU-Raum einsetzen möchtet, prüfen wir gerne mit euch, ob eine Kennzeichnung erforderlich oder sinnvoll ist. Entscheidend sind Motiv, Bearbeitung, Verwendungszweck und Zielmarkt.
Offizielle Quellen
- EU-Verordnung 2024/1689 – vollständiger Gesetzestext auf EUR-Lex, deutsche Fassung
- Artikel 2 – räumlicher Anwendungsbereich des AI Act
- Artikel 50 – Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme
- Offizielle Leitlinien der EU-Kommission zu Artikel 50
- Offizielle Fragen und Antworten der EU-Kommission zu Artikel 50
- EU-Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar.